Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundetraining-elmshorn (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen un- oder angeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
§ 2 Vertragsschluss - Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Kunden statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Voraus-Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 2, die dem Kunde vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.
2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
Sagt der Kunde geschlossene Kurse nicht mindestens 1 Woche vor Kursbeginn ab, ist der vollständige Kurs durch den Kunde zu zahlen.
3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 3Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
§ 6 Haftung
1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 7 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zah¬len.